Vertragsbedingungen
Allgemeine
Geschäftsbedingungen.
Für Lagerlogistik, Spedition, Fulfillment und Warenbearbeitung im Geschäftskundenbereich.
ZOOM Logistics GmbH
Toyota-Allee 27–47a, Gebäude 29
50858 Köln
Deutschland
E-Mail: contact@zoom-logistics.de
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
Diese Bedingungen gelten für Leistungen der ZOOM Logistics GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, soweit sie in den jeweiligen Vertrag einbezogen werden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Abweichende Einkaufsbedingungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn ZOOM ihrer Geltung zustimmt. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
2. Angebote und Vertragsschluss
Die Website beschreibt mögliche Leistungen und ermöglicht eine unverbindliche Projektanfrage. Eine Anfrage oder deren Download begründet noch keinen Auftrag. Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Erklärungen zu Leistungsumfang und Konditionen zustande, insbesondere durch Annahme eines Angebots oder Auftragsbestätigung. Gültigkeitsdauer und etwaige Kapazitätsvorbehalte ergeben sich aus dem Angebot.
3. Leistungsumfang und Änderungen
Gegenstand können Lagerung, Spedition, Warenannahme, Kommissionierung, Verpackung, Versandvorbereitung, Fulfillment, Kennzeichnung, Nachbearbeitung und Retouren sein. Maßgeblich sind Angebot, Leistungsbeschreibung und vereinbarte Weisungen. Prüfungen der Produktkonformität, Zollvertretung, Gefahrgutbehandlung, Temperaturführung oder technische Systemanbindungen gehören nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zum Auftrag. Änderungen werden hinsichtlich Machbarkeit, Kosten und Terminen abgestimmt.
4. Angaben und Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig vollständige und zutreffende Artikel-, Mengen-, Gewichts-, Maß-, Verpackungs-, Wert- und Empfängerdaten sowie erforderliche Dokumente bereit. Er benennt Ansprechpartner und teilt Änderungen mit. Besondere Eigenschaften, empfindliche Güter, hohe Warenwerte, Gefahrstoffe oder spezielle Lagerbedingungen sind vor der Übergabe ausdrücklich mitzuteilen. ZOOM informiert über erkennbare Unklarheiten und stimmt notwendige Ergänzungen ab.
5. Anlieferung, Verpackung und Warenannahme
Anlieferadressen, Zeitfenster und erforderliche Begleitunterlagen werden vereinbart. Der Auftraggeber sorgt für eine für den vereinbarten Transport und die Lagerung geeignete Verpackung und Kennzeichnung, soweit deren Herstellung nicht ZOOM übertragen wurde. Art und Umfang von Mengen-, Zustands- oder Inhaltsprüfungen richten sich nach dem Auftrag. Die Übernahme äußerlich unauffälliger Ware ist keine Bestätigung ihrer inneren Beschaffenheit oder Verkehrsfähigkeit. Erkennbare Abweichungen werden dokumentiert und mit dem Auftraggeber geklärt.
6. Lagerung und Bestände
Lagerbedingungen, Stellplätze, Artikelzuordnung, Bestandsmeldungen und Inventuren werden projektbezogen festgelegt. Für sensible, gefährliche, verderbliche oder temperaturabhängige Ware ist eine vorherige Vereinbarung erforderlich. Bestandsbewegungen werden im vereinbarten Umfang dokumentiert. Der Auftraggeber prüft erhaltene Meldungen und weist auf erkennbare Differenzen hin; gesetzliche Rechte werden durch diese Mitwirkung nicht eingeschränkt.
7. Fulfillment, Versand und Retouren
Auftragsdaten müssen in der vereinbarten Form vorliegen. Verpackungsvorgaben, Beileger, Versanddienstleister, Bearbeitungszeiten und Statusmeldungen ergeben sich aus dem Auftrag. Ein auf der Website beschriebener Prozess enthält ohne gesonderte Vereinbarung keine garantierte Versandzeit. Retouren werden nach vereinbarten Kriterien erfasst, geprüft und eingeordnet. Erstattungen an Endkunden, Reparaturen, Entsorgung oder andere Verfügungen über Ware erfolgen nur bei entsprechender Beauftragung und Berechtigung.
8. Etikettierung, Auszeichnung und Nachbearbeitung
Der Auftraggeber liefert freigegebene Etikettendaten, Barcode- oder Preisangaben, Gestaltungsvorlagen, Materialien und Bearbeitungsanweisungen, soweit deren Erstellung oder Beschaffung nicht Teil des Auftrags ist. Position, Haftung, Lesbarkeit und Umgang mit bestehenden Kennzeichnungen werden abgestimmt. ZOOM führt die vereinbarten Arbeitsschritte aus. Ob Angaben rechtlich erforderlich oder inhaltlich richtig sind und ob Kennzeichnungen verändert werden dürfen, wird nur geprüft, soweit dies ausdrücklich beauftragt und zulässig ist. Vorgeschriebene Warn-, Identifikations- und Sicherheitsangaben dürfen nicht entgegen gesetzlichen Anforderungen verdeckt oder entfernt werden.
9. Spedition und eingesetzte Dienstleister
Die Organisation und Durchführung von Transporten richtet sich nach dem vereinbarten Vertragsmodell. Geeignete Frachtführer oder andere Dienstleister können im gesetzlich zulässigen Umfang eingesetzt werden. Die Verantwortung von ZOOM bleibt nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften bestehen. Zusätzliche Versand-, Versicherungs- oder Zustellleistungen erfordern eine Vereinbarung. Eine Warenversicherung wird nicht allein durch einen Auftrag zur Lagerung oder Beförderung begründet.
10. Vergütung und Abrechnung
Es gelten die vereinbarten Preise und Abrechnungsgrundlagen zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Kosten für Material, Versand, Lagerung, zusätzliche Bearbeitung oder Retouren werden entsprechend dem Angebot berücksichtigt. Weitere kostenpflichtige Leistungen werden abgestimmt oder richten sich nach gesetzlichen Ansprüchen, etwa bei erforderlichen Aufwendungen. Zahlungsfrist und Abrechnungsrhythmus ergeben sich aus dem Vertrag; ohne besondere Vereinbarung gelten die gesetzlichen Regeln zur Fälligkeit und zum Verzug.
11. Termine und Störungen
Verbindliche Termine müssen als solche vereinbart sein. Erkennbare Verzögerungen oder Hindernisse werden mitgeteilt. Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs einer Partei werden hinsichtlich der betroffenen Leistungen, Dauer und möglichen Alternativen abgestimmt. Diese Regelung schließt gesetzliche Leistungs-, Rücktritts-, Kündigungs- oder Schadensersatzrechte nicht aus.
12. Beanstandungen und Haftung
Beanstandungen sollen mit Angaben zu Auftrag, betroffenen Artikeln und festgestellter Abweichung möglichst zeitnah gemeldet werden. Gesetzliche Anzeige-, Untersuchungs-, Rüge- und Verjährungsregeln bleiben maßgeblich. Für Beförderungs-, Speditions- und Lagerleistungen gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Haftungsregelungen, insbesondere des HGB und gegebenenfalls zwingender internationaler Übereinkommen. Für andere Leistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften des BGB. Diese Bedingungen führen keine zusätzlichen pauschalen Haftungshöchstbeträge oder Haftungsausschlüsse ein.
13. Vertraulichkeit und personenbezogene Daten
Nicht öffentliche Geschäfts-, Artikel- und Bestandsinformationen werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen des Auftrags oder gesetzlicher Pflichten verwendet. Beide Parteien beachten die geltenden Datenschutzvorschriften. Werden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung die erforderliche Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Der Auftraggeber übermittelt nur die zur Leistungserbringung notwendigen und rechtmäßig verfügbaren Daten.
14. Vertragsende und Herausgabe
Laufzeit und Kündigungsfristen werden im Vertrag festgelegt. Fehlt eine Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei Vertragsende stimmen die Parteien Rückgabe oder Weitertransport der Ware, erforderliche Abschlussarbeiten und die Übergabe vereinbarter Daten ab. Gesetzliche Sicherungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt. Eine Vernichtung oder anderweitige Verwertung von Ware erfolgt nicht allein aufgrund des Vertragsendes.
15. ADSp, Rechtswahl und Schlussbestimmungen
Die ADSp 2017 oder andere Branchenbedingungen gelten nicht allein aufgrund ihrer Erwähnung auf dieser Website. Ihre Anwendung setzt eine entsprechende vertragliche Vereinbarung voraus; bei Einbeziehung sind Fassung und Regelungsbereich eindeutig zu benennen. Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender internationaler Vorschriften. Ein ausschließlicher Gerichtsstand wird durch diese Website nicht vereinbart. Unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt; eine geltungserhaltende Reduktion wird nicht vereinbart.
Stand: 13. Oktober 2026

